Der Bundesverband informiert: Aktuelles zum Thema Grundsteuer

Von:  BV, FIS - Isabel Birk 

 

"MÜNCHEN. Die Grundsteuerreform erfordert die Immobilien-Neubewertung zum 01.01.2022 auf Basis entsprechender Grundsteuererklärungen. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wertfeststellung nach dem sog. Bundesmodell."

 

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