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Der Landesverband informiert: NRW-Sonderförderprogramm für Nutzfahrzeuge

Das Land NRW hat ein Sonderförderprogramm für die gewerbliche Beschaffung von batterieelektrischen und brennstoffzellenangetriebenen Fahrzeugen aufgelegt.

 

Antragsberechtigt sind u. a. KMU nach EU-Definition. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab September und dann für die Dauer von 3 Monaten möglich.

 

Zu Ihrer Information finden Sie unten stehend ein entsprechendes Anschreiben aus dem MWIDE sowie ein Handzettel mit den Rahmenbedingungen der Förderung. 

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Anschreiben Sonderforderung Nutzfahrzeug
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Handzettel NRW Förderprogramm Nutzfahrzeuge
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