FRANKFURT. Für die Zulassung emissionsarmer Verfahren sucht der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Baustellen, wo Tapeten entfernt werden sollen oder Putz geschliffen werden soll. Im Vorfeld würde eine Untersuchung erfolgen, ob bei Gebäuden vor 1993 überhaupt Asbest in Wandflächen (Spachtelmassen) vorhanden ist.
Emissionsarme Verfahren
Emissionsarme Verfahren im Zusammenhang mit Tätigkeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind Verfahren, bei denen weniger als 10.000 Fasern pro Kubikmeter freigesetzt werden und die außerdem behördlich oder von den Unfallversicherungsträgern anerkannt sind. Für emissionsarme Verfahren gibt es Erleichterungen beim Arbeitsschutzmaßnahmen und Qualifikationsanforderungen insbesondere im Hinblick auf die 2021 erwartete neue Gefahrstoffverordnung.
Baustellen für die Tätigkeiten "Tapeten entfernen" und "Putz schleifen"
Für die Durchführung von Messungen sucht der Bundesverband Baustellen, in denen ein Zeitfenster von etwa zwei Wochen für solche Arbeiten zur Verfügung steht. Baustelleneinrichtung und Messung würde der Bundesverband organisieren und gegebenenfalls auch die sachkundigen Personen für die Durchführung der für die Messung notwendigen Arbeiten stellen.
Erkundung veranlassen
Falls die genannten Tätigkeiten anstehen würde der Bundesverband im Vorfeld eine Erkundung veranlassen, ob die Baustelle überhaupt asbesthaltigen Spachtelmassen an Wänden und Decken aufweist. Dafür in Frage kommen nur Gebäude vor 1993 – idealerweise in der Hochzeit der Asbestverwendung zwischen 1960 bis 1980 –, die noch nicht grundlegend saniert wurden. Ideal wären auch für den Abriss vorgesehene Gebäude oder beispielsweise Schulbauten, bei denen die Erkundung seitens des öffentliche Auftraggebers gegebenenfalls schon stattgefunden hat und die in Schulferien saniert werden sollen.
Redaktioneller Hinweis: Wer weiterhelfen kann, wendet sich bitte an Dr. Oliver Nicolai, damit Details abgesprochen werden können: Tel. (069) 66575-326, Email: nicolai@farbe.de
Quelle: BV, GIT - Dr. Oliver Nicolai & Bodo Schmidt