Mehr als sechs Jahre sind seit dem seinerzeitigen Eckpunkteentwurf der Sozialpartner für eine neue Ausbildungsordnung im Maler- und Lackiererhandwerk vergangen. Nun ist sie da, die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Maler- und Lackierer*in und gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August beginnen.
Der Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen hat die Neuerungen in einem Rundschreiben zusammengefasst. Gerne bieten wir dieses hier zum Download an.