Wie der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz auf seiner Website berichtet, kann bereits seit dem 1. Januar 2020 die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden.
"Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten. Die Umsetzung des Klimapakets bietet dem Bewohner selbst genutzten Eigentums bisher nicht dagewesene Fördermöglichkeiten, um Maßnahmen umzusetzen, die die kommende Energieverteuerung durch die CO2 Steuer auffangen können. Nach wie vor liegt in der Heizenergieeinsparung im Gebäudebestand ein wesentliches Potential, den CO2 Ausstoß zu senken."
Die komplette Pressemeldung sowie eine umfangreiche Infobroschüre finden Sie hier.