Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz informiert: "Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten."
Alle Informationen rund um die Frage was gefördert wird und welche Bedingungen berücksichtigt werden müssen finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz: Hier gelangen Sie zur Website.